Wer auf einem nicht geräumten Gehweg ausrutscht und sich verletzt, kann Schadensersatz fordern. Verantwortlich ist die verkehrs sicherungspflichtige Person — und das ist meist nicht die Gemeinde, sondern der Eigentümer oder die beauftragte Hausverwaltung. In diesem Beitrag: was die Satzungen in Baden-Württemberg vorschreiben, wie die Haftung praktisch aussieht und welche Dokumentation Sie als Verwalter unbedingt führen sollten.
Wer ist verkehrssicherungspflichtig?
Grundsätzlich ist die Gemeinde verkehrssicherungspflichtig — aber die meisten Gemeinden in Baden-Württemberg (Stuttgart, Esslingen, Ludwigsburg, Remseck, Waiblingen u. v. a.) übertragen die Räum- und Streupflicht für den Gehweg vor dem Grundstück per Satzung auf den Anlieger. Bei vermieteten Häusern kann diese Pflicht im Mietvertrag auf die Mieter weitergegeben werden — die Verwaltung muss aber kontrollieren, dass das tatsächlich passiert.
Räumzeiten in Baden-Württemberg
Welche Streumittel sind zulässig?
In Stuttgart, Esslingen und vielen Umlandgemeinden gilt ein Streusalzverbot auf Gehwegen mit Ausnahmen bei extremer Vereisung. Erlaubt sind abstumpfende Mittel (Splitt, Kies, Sand). Bei Treppen, Geländern und Gefahrenstellen ist Salz nach kommunaler Genehmigung punktuell zulässig.
Was passiert im Schadensfall?
Stürzt jemand und verletzt sich, prüft das Gericht drei Fragen:
- War die Stelle räumpflichtig (Lage + Uhrzeit)?
- Wurde geräumt/gestreut? Wann? Mit was?
- Konnte der Geschädigte die Gefahr erkennen und vermeiden?
Wer keine Dokumentation hat, verliert Frage 2 — und damit häufig den Prozess. Eine Verwaltung ohne Räumprotokolle haftet im Worst Case mit Schmerzensgeld in vier- bis fünfstelliger Höhe.
Wie eine saubere Dokumentation aussieht
Wir führen pro Objekt ein digitales Räumprotokoll mit:
- Datum und Uhrzeit jedes Einsatzes
- Wetterlage (Schneefall, Temperatur, Glätte)
- Eingesetzte Mittel (Splitt, Salz, Mengen)
- Foto-Stichproben zur Dokumentation
- Unterschrift des Einsatzleiters
Dieses Protokoll ist im Streitfall der wichtigste Nachweis — und ein Argument für die Hausverwaltung, einen professionellen Winterdienst zu beauftragen statt selbst zu räumen.
„In über 80 % der Stürze, die vor Gericht landen, scheitert die Haftungsabwehr nicht an der Tatsache, dass nicht geräumt wurde — sondern daran, dass die Verwaltung es nicht beweisen kann."
Kosten 2026 in der Region Stuttgart
Häufige Fragen
Kann ich die Räumpflicht auf den Mieter übertragen?+
Ja, aber nur per ausdrücklicher Klausel im Mietvertrag. Die Verwaltung bleibt jedoch zur Kontrolle verpflichtet. Bei Versäumnis haften Sie als Verwaltung mit.
Bis wann muss der Saisonvertrag stehen?+
Idealerweise bis Mitte November. Wir nehmen aber auch im Dezember und Januar noch Objekte auf, sofern Kapazität verfügbar.
Was, wenn der Dienstleister einen Einsatz vergisst?+
Mit einem professionellen Anbieter haben Sie ein Vertragsverhältnis — und damit eine Haftpflichtversicherung dahinter. Bei privaten Räumvereinbarungen haften Sie selbst.
